VW Bus Festival 2023 Teilnahmebedingungen für die Konvoi-Fahrt

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Show and Shine Wettbewerb (im Folgenden auch „Wettbewerb“ oder „Aktion“) der Volkswagen AG, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nr. HRB 100484 (nachfolgend „Veranstalter“ oder „Volkswagen“).

VOLKSWAGEN organisiert einen offiziellen Konvoi von dem Werk Hannover zum Messegelände Hannover zum Auftakt des VW Bus Festivals 2023. Hierbei wird eine Anzahl an Plätzen an Camping-Gäste des Festivals vergeben, welche dann mit dem Konvoi mitfahren dürfen.

Der Konvoi startet am Werk in Stöcken, Hannover um circa 14.30. Die genaue Abfahrtszeit wird den Teilnehmern rechtzeitig per E-Mail bekannt gegeben.

Soweit personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, geschieht dies ausschließlich im Rahmen der Datenschutzerklärung.

1. Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen zur Bewerbung und zur Teilnahme am Konvoi sind:

Bei der Anmeldung zum Wettbewerb:

  • die fristgerechte Bewerbung auf der Internetseite;
  • wahre und vollständige Angaben über den Anmelder;
  • Bekanntgabe der notwendigen Informationen auf der Webseite (Bild und Beschreibung des Fahrzeuges)
  • Einverständnis nach § 3 dieser Bedingungen.

Zum Zeitpunkt des Bus Festival 2023:

  • Volljährigkeit des Fahrers;
  • Der Besitz eines gültigen Campingtickets zum Bus Festival 2023 in Hannover;
  • Bestehen einer Fahrerlaubnis und Vorlage eines gültigen Führerscheins;
  • Fahrtauglichkeit, keinerlei Beeinträchtigung durch Alkohol (0,0 Promille), Betäubungsmittel, Medikamente oder sonstige sinnesbeeinträchtigende Mittel;
  • Einverständnis mit einem Alkoholtest und der Prüfung des Führerscheins;
  • Bestand des Einverständnisses nach § 3 dieser Bedingungen;
  • Alle Voraussetzungen, die im Rahmen der StVO erfüllt sein müssen

VOLKSWAGEN ist berechtigt, jederzeit und Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, insbesondere wenn der Verdacht bestehen oder die Tatsache vorliegen, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, gegen diese Teilnahmebedingungen oder die StVO verstoßen wird.

Die Teilnahme am Konvoi ist kostenlos. Die Teilnahme ist weder vom Kauf einer Ware oder Dienstleistung noch von der Bestellung eines Newsletters abhängig.

2. Ablauf des Konvois

Nach Ende der Bewerbungsfrist am 14.05.2023 wird VOLKSWAGEN unter den eingereichten Fahrzeugen durch eine von VOLKSWAGEN gestellte Jury eine Auswahl treffen und eine Anzahl an Fahrzeugen zu einem attraktiven Konvoi zusammenstellen, welcher alle Generationen der Bulli Geschichte widerspiegelt.

Die Bewerber werden durch VOLKSWAGEN über die Teilnahme informiert. Es ist nur ausgewählten Fahrzeugen erlaubt, im Konvoi mitzufahren. Die Teilnehmer erhalten eine entsprechende Kennzeichnung im Vorfeld.

Die Aufstellung des Konvois erfolgt am Freitag, den 23.06.2023, am Werk von Volkswagen Nutzfahrzeuge vor dem Trade Port (Ben-Pon-Platz, 30419 Hannover) ab 13:00 Uhr. Abfahrt ist um ca. 14:30 Uhr.

Die Fahrtstrecke verläuft auf 23 km durch Hannover und dem Gelände der Deutschen Messe AG Hannover. Ausgewählte Fahrzeuge werden auf der Festival Plaza auf die Bühne fahren. Alle anderen Fahrzeuge folgen dem „Follow Me“ Fahrzeug und werden das Festivalgelände im Schritttempo verlassen.

3. Verantwortlichkeit, Einverständniserklärung, Rechteeinräumung, Bühnenauftritt

Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten und Informationen sind die Teilnehmer verantwortlich. VOLKSWAGEN übernimmt keine Haftung für die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Übertragung von Teilnehmerdaten.

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Teilnehmer damit einverstanden ist, dass die Durchführung des Konvois von VOLKSWAGEN nach folgender Maßgabe medial begleitet wird:

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während des VW Bus Festivals 2023 Foto- und Filmaufnahmen („Aufnahmen“) gemacht werden. Er räumt VOLKSWAGEN an sämtlichen Aufnahmen und Zitaten unentgeltlich das einfache, nicht ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare, unterlizenzierbare Nutzungsrecht ein, die Aufnahmen in körperlicher und unkörperlicher Form, insbesondere in bildlicher, gegenständlicher oder audiovisueller Hinsicht, in unveränderter oder in bearbeiteter und/oder umgestalteter Form ganz oder teilweise ohne zeitliche Beschränkung für jegliche Zwecke, insbesondere zu PR-, Presse-, Kommunikations- und zu werblichen Zwecken selbst oder durch mit VOLKSWAGEN verbundene Dritte/ konzernangehörige Unternehmen kommerziell zu nutzen (z.B. im Intranet und Internet öffentlich zugänglich zu machen (z.B. auf Websites, Online-Portalen oder Social-Media Netzwerken, in Online-Anzeigen, Newsletter-Mailings etc.).

Diese Rechteeinräumung schließt insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Ausstellung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Veränderung, Nachbildung, Bearbeitung, Umgestaltung und Verwertung in jeder denkbaren Erscheinungsform ein.

Ohne das Einverständnis des Teilnehmers ist die Teilnahme am Konvoi nicht möglich.

Der Teilnehmer verzichtet darauf, dass seine Namen im Zusammenhang mit der Aktion genannt werden, ist aber damit einverstanden, dass ggf. im Rahmen der medialen Begleitung (s.o.) seine Namen genannt werden. Für ihre Mitwirkung an der Aktion, der vorstehenden Nutzungsrechteübertragung sowie den Verzicht auf die Nennung ihrer Namen erhalten die Teilnehmer kein Honorar und verzichten darauf ausdrücklich.

4. Sonstige Bestimmungen für die Teilnahme

Durch die Fahrzeuge und die Bewegung auf dem Festivalgelände und im Straßenverkehr darf niemand gefährdet oder verletzt werden. Die Fahrzeuge sind mit allergrößter Vorsicht zu bewegen. Anweisungen der Polizei und der Beauftragten von VOLKSWAGEN sind Folge zu leisten.

Das Fahrzeug, die Insassen, Equipment im oder am Fahrzeug oder Begleitpersonen dürfen keinerlei Zeichen, Symbole, Fahnen, Kleidungsstücke usw. tragen oder bei sich führen, die menschenverachtend, rassistisch, fremdenfeindlich, religiös, politisch, extremistisch, propagandistisch, militaristisch, obszön anstößig oder beleidigend, links- oder rechtsradikal oder dergleichen sind oder so verstanden werden können, oder Parolen und Kundgaben mit vorstehenden Inhalten äußern oder verbreiten oder andere Personen dazu anzuhalten oder darin zu unterstützen, dies zu tun.

VOLKSWAGEN behält sich vor, ohne Angabe von Gründen Fahrzeuge oder Teilnehmer auszuschließen, die vorstehende Bedingungen nicht oder womöglich nicht einhalten könnten.

Der Konvoi ist keine Rennveranstaltung; es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.

Jeder Fahrer sorgt dafür, mit angepasster Geschwindigkeit ausreichend Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen zu halten; es ist nicht erlaubt, andere Teilnehmer oder Dritte durch dichtes Auffahren daran zu hindern, zu überholen und vor dem Fahrzeug einzuscheren oder durch Abbremsen vermeintliche Lücken im Konvoi zu schließen und das Einscheren von Dritten zu verhindern.

Im Rahmen der Konvoi-Fahrt werden teilweise Lichtsignalanlagen (Ampeln) missachtet, um einen reibungslosen Ablauf der geschlossenen Fahrt aller teilnehmenden Fahrzeuge gewährleisten zu können. Dies ist lediglich im Rahmen der Konvoi-Fahrt, die durch Einsatzkräfte der Polizei begleitet wird, gestattet und dient der Sicherheit aller Beteiligten.

5. Haftung

VOLKSWAGEN haftet nach den folgenden Bestimmungen:

a) Hat VOLKSWAGEN aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet VOLKSWAGEN beschränkt. Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen beinhaltet, die dem Teilnehmer nach Inhalt und Zweck des Vertrages durch VOLKSWAGEN gerade zu gewähren sind bzw. auch solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung von VOLKSWAGEN für leichte Fahrlässigkeit dieser Kardinalpflichten ist beschränkt auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.

b) Unabhängig von einem Verschulden von VOLKSWAGEN bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

c) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von VOLKSWAGEN für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für die VOLKSWAGEN in Ziffer a. vorgesehene Haftungsbeschränkung entsprechend.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an dem Konvoi teil. Er trägt selbst und allein die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden, inklusive solcher Schäden, die an den von ihm benutzten Fahrzeugen entstanden sind.

6. Vorzeitige Beendigung des Konvois

VOLKSWAGEN behält sich vor, den Konvoi jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, abzubrechen oder zu unterbrechen.

7. Schlussbestimmungen

VOLKSWAGEN behält sich vor die Teilnahmebedingungen in einer für die Teilnehmer zumutbaren Weise und nur mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern. Etwaige Änderungen der Teilnahmebedingungen werden den Teilnehmern per E-Mail bekanntgegeben.

Die Aktion unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist Wolfsburg, Deutschland, wenn der Nutzer Kaufmann ist.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Hinweis zur alternativen Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. VOLKSWAGEN ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet.

 

Stand der Bedingungen: 18.04.2023.

 

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